AGB

Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett

Termine

Da ich als Hebamme viel unterwegs bin, kann es gelegentlich zu Terminverschiebungen kommen. Ich bemühe mich, zeitnah - in einer Spanne von 20 min - bei Ihnen einzutreffen. Sollte sich eine Zeitverschiebung von 30 min und mehr ergeben, werde ich mich telefonisch melden und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Kurse

Rückbildungsgymnastikkurse können ab einer Teilnehmerinnenzahl von 5 stattfinden und werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen. Kursbeginn ist ab 6 Wochen nach der Geburt. Sind die Kinder dabei, empfiehlt sich der Beginn ab 10 bis 12 Wochen nach der Geburt. Die verbindliche Anmeldung sollte spätestens eine Woche vor Kursbeginn vorliegen. Da nur in Anspruch genommene Termine von der Krankenkasse übernommen werden und es nicht möglich ist, im laufenden Kurs eine Teilnehmerin zu ersetzen, sind die versäumten Stunden von der Teilnehmerin selbst zu zahlen.

Erreichbarkeit

Wenn ich unterwegs bin, ist mein Büro nicht dauerhaft besetzt. Sie können eine E-Mail oder eine Nachricht auf dem AB hinterlassen und ich melde mich sobald ich kann zurück.

In dringenden medizinischen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt / Ihre Ärztin oder an das zuständige Krankenhaus

Haftung

Die Hebamme verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme und haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern ein Arzt / eine Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem / dieser ein eigenes Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen an Selbstzahlerinnen ( Wahlleistungen, versäumte Kurstermine ) sind unabhäng von der Erstattungsdauer durch die (Zusatz-) Versicherung oder die Beihilfe innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen ( §286 Abs.3 BGB )